PE-Schweisserpass – Anmeldung zur Verlängerungsausbildung nur mit noch gültigem Pass

Gerne möchten wir Sie nochmals an die seit 2022 in Kraft getretene Neuerungen beim Ausbildungs- und Prüfungsreglement SVGW GWF 101 für PE-Schweisser erinnern:

  • Der SVGW schreibt im Rahmen der Richtlinie G2 (Gas), W4 (Wasser) und F2 (Fernkälte und Anergienetze) vor, dass PE-Schweisser, die Wasser-, Anergie- und Gasrohre aus PE verbinden ein gültiges Schweisserzertifikat/ Schweisserpass besitzen müssen. Zudem ist ein gültiges PE-Schweisszertifikat eine Voraussetzung für die Prüfungszulassung zum SVGW Rohrnetzmonteur.
  • Zur Verlängerungsausbildung (VA) sind nur Teilnehmer zugelassen, die die 5-tägige Erstausbildung (EA) oder die 2-tägige Verlängerungsausbildung einer anerkannten Ausbildungsstätte (CH, D oder A) erfolgreich abgeschlossen haben und in Besitz eines noch gültigen Schweisserpasses sind.

Zusätzliche Informationen zum SVGW Ausbildungs- und Prüfungsreglement GWF 101 erhalten Sie unter www.svgw.ch/shopregelwerk/produkte/gwf101-d-reglement-schweissen-von-kunststoffrohren-ausbildungs-und-pruefungsreglement/

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen die Neuerungen auf verständliche Weise vermitteln konnten.